Theorie

Theoriekurse

Zur Zeit finden nur festgelegte Kurse statt.

Gesetzliche Vorschrift: 14 Einheiten à 90 Minuten

Zu jedem Termin werden 2 Unterichtseinheiten abgearbeitet. Sie können also nach 7 Wochen Ihre Theorieprüfung ablegen.

Keine Zeit - kein Problem

Wir finden für jeden eine passende, flexible Möglichkeit.

Ferienkurse

Zur Zeit finden keine Ferienkurse statt!
Anmeldemöglichkeit, Termine und Ablauf wird baldmöglichst bekannt gegeben!

Praxis

Individuelle Termine

Die Termine für die Fahrstunden werden individuell mit dem Fahrschüler abgesprochen.

Eine gute praktische Ausbildung ist die wichtigste Grundlage, um die praktische Führerscheinprüfung zu bestehen.

Grundausbildung

  • Gesamtanzahl der Übungsfahrten kann variieren
  • keine gesetzliche Mindestanzahl vorgeschrieben
  • Anzahl der Fahrstunden hängt von der individuellen Begabung, Motivation, Ausgeglichenheit und Mitarbeit des Fahrschülers ab

Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben)

Klasse AM: keine

Klasse A1, A2, A, B:

  • Überlandfahrt: 5 x 45min
  • Autobahnfahrt: 4 x 45min
  • Nachtfahrt: 3 x 45min

Führerscheinklassen

Im Folgenden findest du die von uns zu Ausbildung angebotenen Führerscheinklassen mit ihren jeweiligen gesetzlichen Einschränkungen. Bei Fragen kontaktiere uns gern!

  • Klasse
    Fahrzeuge
    Bemerkung
    min. Alter
  • AM

    2-rädrige Kleinkrafträder mit:

    • bbH max. 45 km/h
    • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
    • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

    3-rädrige Kleinkrafträder mit:

    • bbH max. 45 km/h
    • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
    • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

    4-rädrige Leicht-Kfz mit:

    • bbH max. 45 km/h
    • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
    • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
    • Leermasse max. 350 kg

    Einschluss: Keine
    Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

    16 Jahre

    *15 Jahre (seit 01.05.13, Modellversuch in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt)

  • A1

    Krafträder mit:

    • Hubraum max. 125 cm³
    • Leistung max. 11 kW
    • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

    3-rädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

    • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
    • Leistung max. 15 kW

    Einschluss: AM

    Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

    16 Jahre

  • A2

    Krafträder mit:

    • Leistung max. 35 kW
    • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

    Einschluss: AM, A1

    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

    18 Jahre

  • A

    Krafträder mit:

    • Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
    • 3-rädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

    3-rädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:

    • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
    • Leistung über 15 kW

    Einschluss: AM, A1, A2

    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

    20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"

    21 Jahre für Trikes

    24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

  • B

    Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - mit:

    • zG max. 3500 kg
    • max. 8 Personen außer dem Fahrer

    Anhängerregelung

    • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
    • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg

    Einschluss: AM, L

    Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung

    18 Jahre

    17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)

  • BE

    Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

    • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg

    Vorbesitz: B

    nur praktische Prüfung erforderlich - keine Theorieprüfung

    vgl. Klasse B